Energieberatung
Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ist eine wichtige Hilfe für alle Hauseigentümer. Als Fachberater entwickeln wir ein individuell auf Ihr Gebäude zugeschnittenes EnergieSparKonzept. Denn nur durch eine professionelle Analyse lassen sich Einsparpotenziale ermitteln und Energiesparmaßnahmen sinnvoll umsetzen – ohne dass Sie Abstriche bei der Wohnqualität machen müssen! Gleichzeitig bedeutet die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen nicht nur ein langfristiges Plus für Ihren Geldbeutel, sondern auch einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Denn je weniger Heizenergie Sie verbrauchen, desto weniger Kohlendioxid-Emissionen und andere Schadstoffe werden an die Atmosphäre abgegeben – und Sie tragen zur Ressourcenschonung der immer knapper werdenden fossilen Brennstoffe bei.
Die Vor-Ort-Beratung gliedert sich in drei Schritte:
I. Ist-Analyse bzw. Bestandsaufnahme des bewohnten Gebäudes:
Im ersten Teil dieser individuell für Sie erstellten Dokumentation stellen wir die gegenwärtige Energiesituation in Ihrem Gebäude dar. Die Ist-Analyse umfasst die Bestandsaufnahme mit Feststellung der Schwachstellen des Wohngebäudes. Insbesondere werden dabei Dach, Fenster, Außenwand, Keller und Heizungsanlage berücksichtigt. Weitere Aspekte sind die Nutzungsgewohnheiten der Bewohner, der aktuelle Energieverbrauch sowie die im Schornsteinfegerprotokoll ermittelten Abgasverluste.
II. Erarbeitung von Vorschlägen zur Energieeinsparung:
Ausgehend von den in Stufe I errechneten Werten entwickeln wir Ihr individuelles Maßnahmenpaket unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten und Auswahl verschiedener Bau- und Dämmmaterialien. Zusätzlich enthält die Ausarbeitung Berechnungen zu den Einsparpotentialen der verschiedenen Sanierungsmaßnahmen und die übersichtliche Darstellung Ihrer Wirtschaftlichkeit. Wir unterbreiten wir Ihnen sinnvolle Vorschläge zur Energieeinsparung und erläutern diese durch Detailzeichnungen und Grafiken eingehend.
III. Erstellung eines Projektberichtes:
Über das erarbeitete EnergieSparKonzept informieren wir Sie ausführlich in einem abschließendem Gespräch. Wir erklären Ihnen alle relevanten Untersuchungser-gebnisse und besprechen mit Ihnen die von uns ausgearbeiteten Verbesserungs-vorschläge. Auf diese Weise erhalten Sie ein umfassendes Bild von dem Zustand des Gebäudes und seiner Einsparpotenziale. Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch gerne mit fachkundigen Tipps bei eventuell anstehenden baulichen Veränderungen Ihres Hauses zur Seite.
Aktueller Verbrauch:
In den Energiegutachten wird auch auf die Nachrüstverpflichtungen nach der aktuellen EnEV2009 hingewiesen. Folgende Nachrüstverpflichtungen schreibt die EnEV für bestehende Gebäude vor:
- Erneuerung der vor dem 01.10.1978 installierten Heizkessel
- Unabhängig von der EnEV gelten nach wie vor die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung
- Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschoßdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten. Die obersten nicht begehbaren, aber zugänglichen Geschoßdecken (z.B. Spitzboden) müssen abhängig vom Bodenaufbau in Zukunft stärker gedämmt sein als bisher.
- Unabhängig von der EnEV gelten nach wie vor die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung
- Die zugänglichen Heizungs- und Warmwasserrohre im nicht beheizten Keller müssen gedämmt werden
- Die energetische Qualität des Gebäudes darf nicht verschlechtert werden. Gleiches gilt für anlagentechnische Änderungen.
Ausnahme:
Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäuser gelten die Anforderungen nur, wenn es nach dem 1. Februar 2002 einen Eigentümerwechsel gab. In diesem Fall hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, die Nachrüstverpflichtung zu erfüllen.
Die Energieberatung vor Ort wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
www.bfa.de subventioniert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.BMWI.de.